GRC-Richtlinie
- Ziel
Diese Richtlinie stellt sicher, dass die Explusmore GmbH verantwortungsvoll geführt wird, Risiken effektiv managt und gesetzliche sowie ethische Standards einhält.
- Anwendungsbereich
Gilt für alle Mitarbeitenden, Führungskräfte und externen Partner, die im Namen des Unternehmens handeln.
- Grundsätze
3.1 Governance (Unternehmensführung)
- Klare Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege werden durch die Geschäftsführung definiert.
- Alle Aktivitäten folgen internen Richtlinien und ethischen Werten.
3.2 Risk Management (Risikomanagement)
- Risikoidentifikation: Potenzielle Risiken, wie finanzielle Verluste, rechtliche Verstöße, Reputationsschäden oder operative Störungen (z. B. IT-Ausfälle), werden systematisch erkannt. Dies erfolgt durch regelmäßige Analysen von Projekten, Kundenbeziehungen und internen Prozessen.
- Risikobewertung: Jedes identifizierte Risiko wird nach Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Auswirkung (niedrig, mittel, hoch) eingestuft. Beispiel: Ein Datenschutzverstoß wird als „hoch“ bewertet wegen potenzieller Strafen und Imageschäden.
- Maßnahmenplanung: Für jedes Risiko werden präventive oder reaktive Maßnahmen entwickelt, z. B. Schulungen bei Compliance-Risiken, Versicherungen bei finanziellen Risiken oder technische Sicherungen bei Cyberrisiken.
- Umsetzung und Überwachung: Die Maßnahmen werden zeitnah umgesetzt, und ihre Wirksamkeit wird quartalsweise überprüft. Verantwortliche melden den Status an die Geschäftsführung.
- Dokumentation: Alle Risiken und Maßnahmen werden in einem Risikoregister festgehalten, das regelmäßig aktualisiert wird.
3.3 Compliance (Regelkonformität)
- Gesetzliche Vorgaben: Die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen ist verpflichtend. Dazu zählen unter anderem Datenschutz (z. B. DSGVO), Anti-Korruptionsgesetze, Steuerrecht und branchenspezifische Vorschriften für Beratungsleistungen.
- Interne Standards: Zusätzlich zu gesetzlichen Vorgaben werden firmeninterne Richtlinien, wie Verhaltenskodizes oder ethische Leitlinien, verbindlich umgesetzt.
- Überwachung: Die Compliance wird durch regelmäßige interne Prüfungen (mindestens jährlich) sowie bei Bedarf durch externe Audits sichergestellt. Die Geschäfts-führung überwacht die Einhaltung.
- Meldung von Verstößen: Mitarbeitende und Partner sind verpflichtet, Verstöße oder Verdachtsfälle (z. B. Bestechung, Datenmissbrauch) sofort an die Geschäftsführung oder anonym über ein Hinweisgebersystem zu melden.
- Sanktionierung und Abhilfe: Bei Verstößen werden Untersuchungen eingeleitet, geeignete Maßnahmen (z. B. Schulungen, Prozessanpassungen) getroffen und, falls nötig, disziplinarische Konsequenzen verhängt.
- Umsetzung
- Schulung: Jährliche Schulungen für Mitarbeitende zu GRC-Themen.
- Überprüfung: Regelmäßige Kontrolle der Prozesse durch die Geschäftsführung.
- Dokumentation: Alle relevanten Entscheidungen und Maßnahmen werden schriftlich festgehalten.
- Verantwortlichkeiten
- Geschäftsführung: Setzt die Richtlinie um und überwacht sie.
- Mitarbeitende: Halten sich an die Vorgaben und melden Auffälligkeiten.
- Konsequenzen
Verstöße gegen diese Richtlinie können zu disziplinarischen Maßnahmen führen, einschließlich Kündigung oder rechtlichen Schritten.
- Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 01.01.2025 in Kraft und wird bei Bedarf aktualisiert.